Wenn ich könnte, würde ich heute gern Selina Bohr, die Witwe des in Völklingen erschossenen Polizisten Simon Bohr (34), um Verzeihung bitten. Wegen eines Urteils, das angeblich im Namen des Volkes verkündet worden ist.
Wie muss sich die Witwe fühlen, die jetzt weiß, dass ihr Mann gar nicht ermordet wurde? Denn: Wenn es keinen Mörder gibt, gibt es doch auch keinen Mord. Die Todesschüsse, die der Tankstellenräuber Ahmet G. (19) auf den Polizisten Simon Bohr abgegeben hat, waren kein Mord und auch kein Totschlag. Denn: Der Täter war vor Angst vor den Polizisten, die ihn verfolgten, völlig verwirrt, in Panik.
Der Polizist ist also nicht ermordet worden, sondern einfach gestorben, an einem Sommertag in Völklingen auf der Straße. Wenn das kein Schlag ins Gesicht der Witwe ist, dann weiß ich es nicht.
Tapfer hat Selina Bohr als Nebenklägerin den Prozess gegen Ahmet G. sieben Wochen lang verfolgt und gesagt: „Am 21. August wurde unser Leben in wenigen Sekunden zerstört.“ Auf ein Wort des Bedauerns des Täters hat sie vergeblich gehofft. Gehört hat sie dafür vom Gutachter, dass Ahmet G. eine Form von Schizophrenie hat.
War der zur Tatzeit 18-Jährige auch schizophren, als er am Tattag mit seinem Vater ein Eis essen war und danach mit einem Messer bewaffnet eine Tankstelle überfallen hat? War er da auch schon total verängstigt oder später erst, als Polizisten ihn verfolgten? Und wenn er da einen schizophrenen Schub hat – wer war er denn da? Batman, Crocodile Dundee? Oder der Weihnachtsmann?
Nur damit es einmal gesagt ist: Auch die Witwe wollte, dass Ahmet G. in einer Psychiatrie untergebracht wird. Aber sie wollte ein Urteil wegen Mordes. Das Gericht sollte feststellen, dass der Todesschütze, der ihr und ihren beiden kleinen Kindern den Ehemann und Vater genommen hat, ein Mörder ist. Mehr nicht. Aber das ist offenbar zu viel verlangt.