Lehrer mis|sbra|ucht eigenen Sohn (2), hortet Kind|erpo|rnos

Berlin –Es ist politische Routine: Ein Kinderschänder fliegt auf, Pädophilen-Netzwerke werden enttarnt – Bestürzung überall und Versprechen aus der Politik. Dabei muss nichts erfunden, keine Wunderwaffe entwickelt werden. Es gibt Rezepte und Forderungen. Nur: Es passiert zu wenig! Immer noch! Und immer wieder!Ein aktueller Fall macht sprachlos: Gymnasiallehrer Holger P. (37, verheiratet, zwei Kinder: 7 und 4) aus Niedersachsen hatte gestanden, 2015 seinen damals zweijährigen Sohn sexuell missbraucht und Massen an Missbrauchs-Dateien besessen zu haben. Aufgeflogen war er nur durch einen Hinweis des US-Geheimdienstes NSA.Urteil im November: zwei Jahre und drei Monate Haft!Der Kinderschänder ging in Berufung. Sein Verteidiger argumentierte, der Kinderschänder verspüre „kein sexuelles Bedürfnis“ mehr. Richter Axel Schulte hob die Haftstrafe auf und verurteilte den Lehrer zu zwei Jahren auf Bewährung! Weil er versuche, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen!Dabei forderte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (76, SPD) im Juli 2001 in Bezug auf Kinderschänder: „Es kann nur eine Lösung geben: wegschließen – und zwar für immer.“

► Es kann doch nicht sein, dass dies nach 19 Jahren noch immer nicht der Fall ist!Und: Wie kann es sein, dass einem Ladendieb nach unserem Strafgesetzbuch für einfachen Diebstahl bis zu fünf Jahre Haft drohen, während jemandem, der sich daran erregt, dass vor laufender Kamera Kindern schwere und schwerste sexuelle Gewalt angetan wird, nur maximal 3 Jahre Freiheitsstrafe drohen?►Es kann doch nicht sein, dass sich der Bund weigert, Mindest- und Höchststrafen bei sexueller Gewalt gegen Kinder anzuheben!Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (54, SPD) widersetzt sich der Forderung ALLER Innenminister der Länder und ALLER Jugendminister von Bund und Ländern, so Rainer Becker, Chef der Deutschen Kinderhilfe.►Es kann doch nicht sein, dass bei „schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern“ so viele Täter mit Bewährungsstrafen davonkommen!2018 gab es 464 Haft-Verurteilungen nach §176a StGB („schwerer sexueller Kindesmissbrauch“). Davon kamen 143 Kinderschänder mit milden Strafen davon (sechs Monate bis zwei Jahre) – für unfassbare 97,7 Prozent wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt.Und das, obwohl Studien (u. a. der Kriminologischen Zentralstelle von Bund und Ländern) zeigen: Unter Sexualstraftätern haben Kinderschänder die höchste Rückfallquote!► Es kann doch nicht sein, dass ein Kind jahrelang missbraucht wird – und dann vor Gericht beweisen muss, dass es traumatisiert ist!Der aktuelle Fall: Mit 13 verschwindet Marvin aus Duisburg. 922 Tage später finden ihn Ermittler zufällig – im Schrank eines vorbestraften Pädophilen in Recklinghausen.Seit Montag steht Lars H. (45) wegen sexuellen Missbrauchs (474 Fälle) vorm Landgericht Bochum. Jetzt muss der heute 16-jährige Marvin seine Traumatisierung nachweisen!

Lars H. (45) soll laut Anklage den Jungen aus Duisburg (NRW) fast täglich missbraucht haben

Lars H. (45) soll laut Anklage den Jungen aus Duisburg (NRW) fast täglich missbraucht habenFoto: Andreas WegenerMarvins Anwältin Marie Lingnau (39, Mönchengladbach) stellte den Antrag, den Täter für die Dauer von Marvins Befragung vom Prozess auszuschließen. Daraufhin forderte die Staatsanwältin (46) Atteste über die seelische Verletzung des Jungen!►Es kann doch nicht sein, dass sexueller Missbrauch eines Kindes im Strafgesetzbuch nur ein Vergehen ist, Einbruch gerade zum besonders schweren Rechtsbruch gemacht wurde!Grotesk: Der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (53, SPD) hat die Aufwertung des Einbruchs damit begründet, dass dabei besonders in die Intimsphäre der Betroffenen eingedrungen wird, sie nachhaltig traumatisiert werden können … Und bei missbrauchten Kindern etwa nicht?►Es kann doch nicht sein, dass eine zerstörte Seele nicht so gewertet wird wie ein genommenes Leben!Auf Mord steht lebenslänglich. Auf sexuellen Missbrauch an Kindern nicht. Missbrauch an Kindern kann verjähren, während die Opfer das Trauma ihr Leben lang immer wieder durchleben. Nach 20 Jahren ohne Anzeige ist der Täter: fein raus! Dabei können sich Opfer oft erst nach 25 oder 30 Jahren dem stellen, was ihnen als Kindern angetan worden ist. Viele haben es sogar verdrängt und müssen dann Kraft und Mut aufbringen, darüber zu reden.► Es kann doch nicht sein, dass ein vorbestrafter Kinderschänder nicht überwacht wird!IT-Experte Adrian V. (27) wurde zweimal wegen Kinderpornos verurteilt. Dennoch wurde er nicht überwacht, betrieb jahrelang unbemerkt einen gigantischen Kinderporno-Ring. Dabei gehen Studien von einer Rückfallquote von bis zu 50 Prozent bei pädophilen Straftätern aus.

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