Laut Urteil der großen Strafkammer hat Tony B. den Cousin seiner damaligen Verlobten (23) heimtückisch getötet. Er hatte nach Überzeugung der Richter im September 2025 in Weißwasser (Sachsen) seine Freundin erst blutig geschlagen und dann gezwungen, ihn zu ihrem Cousin Steven zu führen. Sie musste an der Haustür klingeln, ihn herauslocken. Tony B. warf Steven M. vor, er hätte eine Affäre mit seiner Verlobten. Sie bestritt das im Prozess, räumte aber ein, früher eine platonische Beziehung mit ihrem Cousin geführt zu haben.
Mörder rammte Klinge 9 Zentimeter tief in Schädel: Nach einem kurzen Wortwechsel stach er ihm ein Springmesser in den Kopf. Die 9,4 Zentimeter lange, spitze Klinge drang komplett in den Schädel ein, blieb stecken. Steven M. wurde in die Uniklinik nach Dresden geflogen. Dort starb er an seinen schweren Verletzungen.
VorGerichtgestand Tony B., aus Eifersucht gehandelt zu haben. Außerdem habe das Opfer seine Verlobte in der Jugend sexuell missbraucht. B. hatte die 23-Jährige bei der Arbeit in einem Supermarkt kennengelernt. Sie war Verkäuferin, er ihr Chef. Er sprach von der großen Liebe, Hochzeit und einem Leben an der Ostsee. Doch als er seinen Führerschein verlor, kam heraus: Er war seit acht Jahren süchtig nachCrystal Meth. Sie stellte ihn vor die Wahl: Entzug oder Trennung. Er wurde tatsächlich clean, dafür aber gewalttätig. Auch ihr gegenüber.
Tötete Tony B. auch seine Mutter? Gewalt zog sich auch zuvor schon durch das Leben von Tony B.: Sein Onkel erschoss seine Tante und sich selbst. Sein Vater Hans-Joachim B. (damals 59) wurde 2012 wegen Totschlags an Tony B.s Mutter Bärbel (51) verurteilt. Doch jetzt wird der Fall erneut untersucht. Denn womöglich war er unschuldig und sein Sohn der Täter.
Laut seinem Verteidiger wurde unlängst die Zelle von Tony B. in der JVA Görlitz durchsucht. „Mir wird vorgeworfen, dass ich meine Mutter getötet habe“, sagte der Angeklagte. Wie BILD erfuhr, soll ihn eine Ex-Freundin belasten. Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu zu BILD: „Es laufen in diesem Zusammenhang Ermittlungen wegen Verdacht desMordes.“