Kind ist entwicklungsverzögert: Die Anklageschrift gegen Maras Mutter ist ein Dokument voll trauriger Details. Vor dem Landgericht Siegen verlas die Staatsanwältin die Vorwürfe gegen Rosemarie G. (49). Sie muss sich wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten. Auch die Großeltern (80, 83) sind angeklagt, sie sollen beim Einsperren der Enkelin geholfen haben.Das Verbrechen an der kleinen Mara begann laut Anklage schon als Baby: keine Kinderwagen-Ausfahrten, keine Arztbesuche, keine Krabbelgruppe. Als der Kindsvater geteiltes Sorgerecht haben wollte, soll Rosemarie G. einen Umzug nach Italien vorgetäuscht haben.
Nach sieben Jahren flog alles auf. Die Befreiung des Mädchens erfolgte nach Hinweisen aus dem familiären Umfeld. Es hatten sich Anhaltspunkte verdichtet, dass das Kind nicht wie angegeben mit seiner Mutter in Italien lebte. Beamte von Polizei und Jugendamt standen am 23. September 2022 mit einem Durchsuchungsbeschluss vor dem Haus in Attendorn und befreiten Mara.
Da waren die Folgen für das Mädchen längst unumkehrbar: Entwicklungsverzögerung, schwerer Mangel an Erfahrungen, körperliche und psychische Beeinträchtigungen. Ärzte stellten fest, dass ein Vitamin-D-Mangel die Knochenbildung der Unterschenkel gestört hat. Mara kann die Fußsohlen nicht aufsetzen, läuft nur auf Zehenspitzen. Auf Treppen und unebenen Böden braucht sie Hilfe.
Vater versuchte vergeblich, sein Kind zu finden: Nach der Befreiung magerte sie von 45 auf 35 Kilo ab. Die Folge gravierender Ängste und Panikstörungen. Zudem will sie unbekannte Lebensmittel weder essen noch anfassen. Sie ging nie in eine Kita, hat keine Schule besucht. Sie hat nie eine Blume gepflückt, ist in keine Pfütze gesprungen.Die Staatsanwältin ist überzeugt: Rosemarie G. sperrte das Kind ein, um es für sich alleine zu haben und es dem Vater zu entziehen. Für das Verfahren sind acht Verhandlungstage angesetzt.