Weißenfels (Sachsen-Anhalt) –Warum hat dieser Frau niemand rechtzeitig geholfen? Die 47-jährige Laura wollte aus einer hasserfüllten Beziehung entfliehen, sogar ein Kontaktverbot gegen ihren brutalen Lebensgefährten erwirken. Doch bevor sie entkommen konnte, übergoss Zbigniew K. (44) sie mit einer brennbaren Flüssigkeit – und zündete sie an!Für die abscheuliche Tat, die selbst erfahrene Ermittler fassungslos zurücklässt, muss Zbigniew K. nur sieben Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Der Femizid gilt nicht als Mord, sondern alsKörperverletzung mit Todesfolge. Der Mann habe nicht die Absicht gehabt, zu töten, betonte der Richter bei der Urteilsverkündung am Landgericht Halle am Mittwoch.
Erniedrigt, gedemütigt, getötetUnd doch hatte er die Absicht, seiner Freundin größtmögliches Leid zuzufügen. Während eines Streits im August vergangenen Jahres soll der gebürtige Pole seine Partnerin in der gemeinsamen Wohnung in Weißenfels (Sachsen-Anhalt) in Flammen gesetzt haben, um sie langsam und qualvoll zu töten, so die Anklage. Laut dem Richter sei Zbigniew K. nach dem Entfachen des Feuers jedoch selbst „überrascht“ gewesen, was passiert sei. Fünf Tage später starb Laura im Krankenhaus an ihren Verletzungen.
Frau wollte ihren Peiniger verlassenImProzesswurde auch bekannt, dass der Angeklagte bereits früher gewalttätig gegenüber der Frau geworden war. So habe er einmal den Kopf von Laura unter Wasser gedrückt, bis sie keine Luft mehr bekam – nur um seine Macht zu demonstrieren. Bei Bekannten habe sich die Polin vor ihrem Tod darüber informiert, wie sie unter anderem ein Kontaktverbot erwirken kann. Sie wollte demnach aus Weißenfels wegziehen und sich von ihrem Peiniger trennen. Doch obwohl sie ihr Leid und ihre Angst offenbarte, schien niemand eingegriffen zu haben, bis es zu spät war.„Das war kein Unfall“, betonte die Staatsanwaltschaft, die lebenslange Haft forderte. „Der wollte seine Partnerin abstrafen, dafür, dass sie ihn verlassen wollte.“ Ihm sei egal gewesen, ob sie dabei stirbt. Die Verteidigung hatte sogar einen Freispruch gefordert – der Täter habe unter Alkohol versehentlich seine Freundin mit Spiritus übergossen, danach hätte sie sich eine Zigarette angezündet.