Seit mehr als 16 Jahren krankgeschrieben, aber weiter volles Gehalt: Der Fall einer Duisburger Studienrätin bringt die Behörden in Erklärungsnot. Nun durchsuchten Ermittler ihre Wohnung, sicherten Unterlagen und Datenträger. Es geht um den Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs mit einem möglichen Schaden von rund 240.000 Euro.Drmittler haben im Ruhrgebiet die Wohnung einer Lehrerin durchsucht, die 16 Jahre lang krankgeschrieben war und ihre Dienstunfähigkeit vorgetäuscht haben soll. Am Dienstag sei der Durchsuchungsbeschluss vollstreckt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Duisburg mit. Man habe «beweiserhebliche Unterlagen und elektronische Datenträger sichergestellt». Nun müsse das Material ausgewertet werden. Die «WAZ» hatte zuvor berichtet.
Gegen die Frau werde wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges ermittelt. Der Fall der Lehrerin, die an einem Berufskolleg in Wesel tätig war, hatte 2025 auch die Landespolitik in NRW beschäftigt. Die Frau hatte seit 2009 keinen Dienst mehr geleistet. Immer wieder ließ sie sich krankschreiben, ohne dass das Land eingriff und eine amtsärztliche Untersuchung einforderte. Gegen die Lehrerin und einen Mitarbeiter der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf wurden deshalb Disziplinarverfahren eingeleitet.
Krank in der Schule, aber aktiv als HeilpraktikerinBei der strafrechtlichen Prüfung des Falls hätten sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Frau bewusst falsche Angaben gegenüber dem Land als ihrem Dienstherrn gemacht habe. Während sie vorgegeben habe, dienstunfähig zu sein, habe sie den Ermittlungen zufolge als Heilpraktikerin gearbeitet und auch an einem Gründungswettbewerb teilgenommen, schrieben die Ermittler. Weil sie dadurch zu Unrecht ihre Dienstbezüge als Lehrerin erhalten habe, könnte das ein gewerbsmäßiger Betrug sein.Bei den Ermittlungen gehe es aber nicht um die gesamten 16 Jahre, in denen die Frau krankgeschrieben war, sondern nur um die vergangenen vier Jahre. Für die Zeit davor könnten die Vorwürfe verjährt sein, erläuterte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung.